Über uns

Die Häusliche Betreuungsvermittlung bietet Betreuungskräfte aus Osteuropa für die häusliche Betreuung von Senioren und Menschen mit Einschränkungen als Hilfe zur Bewältigung des Alltags im eigenen Hausstand.

Wir wissen, wie wichtig Hilfe ist, wenn der gesundheitliche Zustand ein eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden nicht mehr erlaubt.

Wir ermöglichen es, daß pflegebedürftige Personen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können und so ( noch ) nicht in eine Betreuungseinrichtung umziehen müssen.

Wir vermitteln erfahrene und zuverlässige Betreuungskräfte, die legal und gesetzeskonform in Deutschland arbeiten.

Unseren Firmensitz haben wir in Kempten im Allgäu. Wir sind vorwiegend im Süddeutschen Raum tätig.

Unsere Leistungen

Wir vermitteln deutschsprachige Betreuungskräfte aus Polen und der Ukraine, welche die betreute Person in allen Anforderungen des Alltags unterstützen. Dazu zählt die Hilfe im Haushalt, die Grundpflege, die Zubereitung von Speisen, sowie die Begleitung bei Aktivitäten außer Haus. Dabei stellen wir sicher, daß die Betreuungskraft über alle notwendigen Dokumente verfügt, kranken- und sozialversichert ist und branchenüblich bezahlt wird.


Übersicht zum Ablauf


  1. Mit Hilfe eines Fragebogens ermitteln wir Ihre Wünsche und Vorstellungen
  2. Anhand Ihrer Angaben suchen wir passende Betreuungskräfte aus
  3. Sie entscheiden sich für einen unserer Vorschläge
  4. Dienstleistungs- und Vermittlungsverträge werden vereinbart
  5. Anreise der Betreuungskraft
  6. Ausführliche Informationen


Aufgabenbereiche der Betreuungskraft


Die Grundpflege – beinhaltet nicht-medizinische Leistungen ( wie z.B. Verbandwechsel )


  • Hilfe bei der Körperpflege ( Duschen, Baden, Haarpflege )
  • Mundpflege
  • Rasieren
  • Hilfestellung beim Ankleiden und beim Auskleiden
  • Hilfe beim Gang zur Toilette
  • Hilfestellung bei Inkontinenz ( z.B. Auflagen oder Windeln wechseln )
  • Hilfestellung bei Bettlägerigkeit
  • Hilfe bei der Benutzung eines Rollstuhls / Rollators
  • Hilfe bei der Zubereitung und Aufnahme von Speisen / Getränken


Aufgaben im Haushalt


  • Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Kochen / Zubereitung von Speisen
  • Wäsche erledigen ( Waschen, Bügeln )
  • Reinigungsarbeiten im Haushalt


Weitere Aufgaben


  • Hilfe bei alltäglichen Unternehmungen
  • Unterstützung bei Arzt- und Therapie-Terminen
  • Besuche bei Freunden und Bekannten

 

Gesetzliche Grundlagen


Die Häusliche Betreuungsvermittlung fungiert als reine Vermittlung. Arbeitgeber der Betreuungskräfte ist die Agentur der Betreuungskräfte in Polen. Der Kunde ist hierbei lediglich Auftraggeber. Es bestehen zwei Verträge. Ein Vermittlungsvertrag mit der Häuslichen Betreuungsvermittlung, sowie ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und der polnischen Agentur, die die Betreuungskräfte bereitstellt.

Kosten

Die Beratung ist bei uns unverbindlich und kostenfrei. Für die Vermittlung fällt eine jährliche pauschale Gebühr in Höhe von 550 Euro an. Dies beinhaltet Vertragsanpassungen, den Wechsel von Betreuungskräften, Hilfe bei Problemen und Klärung der Organisation mit unseren polnischen Partnern. Die Gebühr wird dabei erst nach Zustandekommen des Vertrages zwischen Ihnen und uns fällig. Die Rechnung gilt als Pauschale und ist unabhängig von der Dauer des Betreuungsbedarfs. Die Reisekosten sind inklusive. Die Kosten für die Betreuungskraft selbst hängt von deren Deutschkenntnissen ab, sowie von ihren Aufgabebereichen, Qualifikationen und Ihren Anforderungen an die Betreuungskraft. Bei uns liegen die Kosten für die Betreuungskraft zwischen 2100 Euro und 2800 Euro pro Monat. Bei Betreuung von zwei Personen oder bei sehr intensiven Betreuungsanforderungen kann sich der Betrag erhöhen. Verpflegung und Unterbringung der Betreuungskraft sind für diese kostenfrei. Dies wird im Dienstleistungsvertrag geregelt.

Gerne bereiten wir für Sie ein persönliches Angebot.

 

Faire Vergütung für die Betreuungskräfte


Wir arbeiten nur mit seriösen und zuverlässigen Partnern zusammen, die uns garantieren können, daß jede Betreuungskraft eine faire Bezahlung bekommt. Wir sind uns dessen bewusst, daß nur eine hochmotivierte Betreuungskraft die betreute Person wirklich zufriedenstellen kann.

Die Betreuungskraft, die eine auskömmliche, angemessene Vergütung bekommt, wird in der Regel zu derselben Familie zurückkehren und kann im Laufe der Zeit für diese eine Stammbetreuerin werden.

 

Wie viel Zeit brauchen wir, um Ihnen eine geeignete Betreuerin vorzuschlagen?


Sobald wir einen ausgefüllten Fragebogen von Ihnen erhalten haben, suchen wir zusammen mit unserem polnischen Partner nach einer geeigneten Betreuerin, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihren Erwartungen entspricht und das Anforderungsprofil erfüllt.

Das dauert in der Regel nicht länger als 5 – 10 Tage.

Kündigungsfrist

Sollten Sie die Betreuungskraft nicht mehr benötigen, können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende problemlos kündigen. Im Falle des Todes der zu betreuenden Person wird der Vertrag automatisch mit einer Frist von 7 Tagen beendet.


Wie lange ist die Betreuungskraft vor Ort?


In der Regel bleibt eine Betreuungskraft für zwei Monate. Nach Ablauf dieser Zeit wird sie durch eine neue Betreuungskraft ersetzt. Der Übergang erfolgt hierbei lückenlos und unter Absprache notwendiger Details zwischen den Betreuungskräften.

Was passiert wenn Sie nicht zufrieden sind?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns dann um alles weitere. Sollte sich ein eventueller Konflikt nicht nachhaltig lösen lassen, veranlassen wir zeitnah einen Wechsel der Betreuungskraft. Dadurch entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, denn Ihre Zufriedenheit ist unser Geschäft.

Pflegegrade und finanzielle Begutachtungen

Für pflegebedürftige und unselbstständige Menschen gibt es 5 Pflegegrade. Jeder Pflegegrad bestimmt ( bezeichnet ), inwiefern die pflegebedürftige Person selbstständig ist. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Krankenkasse zahlt das Pflegegeld aus, um damit eine legale Betreuungskraft bezahlen zu können.

 

Hier ein Überblick über Pflegegrad und Pflegegeld:


  • Pflegegrad 2 – 316 Euro / Monat
  • Pflegegrad 3 – 545 Euro / Monat
  • Pflegegrad 4 – 728 Euro / Monat
  • Pflegegrad 5 – 901 Euro / Monat

 

Verhinderungspflege

 

Sollte die Betreuungskraft Urlaub benötigen oder ist wegen Krankheit vorübergehend verhindert, kann Ihre Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege übernehmen. Um solche finanzielle Hilfe zu bekommen, muss die Betreuungskraft mindestens 6 Monate pflegerisch tätig gewesen sein.

 

Die Verhinderungspflege bekommt man einmal im Jahr in der Höhe bis zu 1.612 Euro.

Kurzzeitpflege

Es besteht die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu verbinden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf solche finanzielle Hilfe. Kurzzeitpflege wird dann genehmigt, wenn die pflegebedürftige Person die maximal 28 Tage, die ihr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, noch nicht ausgenutzt hat.

Die Höhe der Kurzzeitpflege beträgt 50% der Verhinderungspflege. Das bedeutet, man kann noch 806 Euro zusätzlich einmal im Jahr als finanzielle Hilfe erhalten.

Landespflegegeld

Befindet sich der Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Bayern, hat sie Anspruch auf Landespflegegeld. Die finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro ist eine Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2.

 

Pflegehilfsmittel


Die Krankenkasse kann Ihnen bei der Finanzierung der notwenigen Pflegehilfsmittel helfen. Es reicht, wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Es geht unter anderem um folgende Hilfsmittel:

 

  • Desinfektionsmittel
  • Urinflaschen
  • Einmalhandschuhe
  • Pflegebetten
  • Bettpfannen
  • Pflegebetttische
  • Rollstühle

 

Vorteile einer häuslichen Betreuung


Die Vorteile einer häuslichen Betreuung werden sowohl von den Pflegebedürftigen, als auch ihren Angehörigen sehr geschätzt. Die finanziellen Bedingungen sind vor allem günstiger als die alternative Betreuung z.B. im Pflegeheim.

Für die Pflegebedürftigen ist es meist am wichtigsten, im eigenen Zuhause bleiben zu können. Die Familie wird entlastet und bekommt Unterstützung. Sehr häufig wird die Betreuungskraft zu einer Stammkraft und wird nach einiger Zeit oft sogar als Familienangehörige betrachtet.

 

Warum wir


Wir wissen, wie wichtig es ist, im Fall einer Krankheit Unterstützung zu bekommen. Wir kommen dem Wunsch der pflegebedürftigen Menschen nach, trotz eingeschränkter Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu bleiben!

Wir kümmern uns gründlich und nachhaltig um alles. Wir betrachten jeden Kunden individuell. Wir suchen für Sie eine geeignete Betreuungskraft, indem wir sicherstellen, daß diese entsprechende Erfahrungen und Fähigkeiten hat, die für Sie besonders relevant sind. Wir begleiten Sie während der ganzen Dauer der Betreuung. Wir sind immer für Sie da und können jedes nur denkbare Problem lösen, das sich trotz sorgfältigster Vorbereitung einmal ergeben sollte.

 

Wir arbeiten …. Für Sie !

Izabela Goldman picture


Ich heiße Izabela Goldman und ich komme aus Polen. Ich habe in der Betreuungsbranche  8 Jahre gearbeitet und kenne mich somit gut aus. Mein Ziel ist es, den älteren Personen das Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und ihnen dabei zu helfen im Alter ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu erhalten.